Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Chauffeurdienst A. & E. Hommel,
Inhaber: Enrico Hommel
Oststraße 8 01900 Großröhrsdorf
(nachfolgend FIRMA ENRICO HOMMEL genannt)
1. Allgemeines
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der FIRMA ENRICO HOMMEL und dem Kunden der von der FIRMA ENRICO HOMMEL angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen der FIRMA ENRICO HOMMEL deutlich sichtbar ausgehängt und in den Fahrzeugen von der FIRMA ENRICO HOMMEL zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die FIRMA ENRICO HOMMEL sie schriftlich akzeptiert hat.
2. Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
1. Die FIRMA ENRICO HOMMEL nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im Internet veröffentlicht hat. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn die FIRMA ENRICO HOMMEL entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich die FIRMA ENRICO HOMMEL den Rücktritt vor. Ein Beförderungsauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde im Fahrzeug Platz genommen und sein Fahrziel bekannt gegeben hat.
2. Für Terminfahrten zum Flughafen oder Bahnhof oder Hafen oder Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen eventuelle Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis der FIRMA ENRICO HOMMEL gelangen, dass zwischen den Vertragsparteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für der FIRMA ENRICO HOMMEL entstandene Schäden. Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, der FIRMA ENRICO HOMMEL die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn, der Kunde teilt der FIRMA ENRICO HOMMEL die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für die FIRMA ENRICO HOMMEL zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren. Voraussetzung für eine pünktliche Abholung ist grundsätzlich die rechtzeitige Erteilung des Auftrages vom Kunden an die FIRMA ENRICO HOMMEL. Für verspätete Abholungen bzw. Ankünfte, insbesondere am Flughafen, Bahnhof oder zum Antritt einer Reise des Kunden, welche der Tatsache unterliegen, dass der Kunde nicht rechtzeitig seinen Fahrauftrag erteilt hat, übernimmt die FIRMA ENRICO HOMMEL keinerlei Haftung. Die FIRMA ENRICO HOMMEL haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen der FIRMA ENRICO HOMMEL und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Flughafen- oder Bahnhoffahrten. Die FIRMA ENRICO HOMMEL haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen, etwa durch Stau etc., unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden, entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
3. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.
3. Stornierungen und Rücktritt
Stornierungen bis einschließlich 24 Stunden vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind kostenfrei. Bei Stornierungen berechnet die FIRMA ENRICO HOMMEL einen Anteil am Fahrtgrundpreis als Schadensersatz. Dieser Anteil beträgt: 50 % bei Stornierungen bis 12 Stunden 80 % bei Stornierungen bis 3 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Leistungserfüllung 100 % bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt.
4. Preise
Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Spesen und möglicher Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren etc.).
5. Beförderung von Personen und Sachen
1. Beförderung von Personen Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindlichen minderjährigen Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges sind der FIRMA ENRICO HOMMEL freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.
3. Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei kilometerunabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten, ist die FIRMA ENRICO HOMMEL die Wahl der Fahrstrecke freigestellt. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, seine Fahrstrecke frei zu wählen. Der Chauffeur berücksichtigt diesen Wunsch des Kunden unter pflichtgemäßer Beachtung der StVO und der Sicherheit aller Fahrgäste und anderer Verkehrsteilnehmer.
4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn die FIRMA ENRICO HOMMEL natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, dürfen solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
5. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak, Alkoholika oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis der FIRMA ENRICO HOMMEL untersagt.
6. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird die FIRMA ENRICO HOMMEL dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von der FIRMA ENRICO HOMMEL in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies der FIRMA ENRICO HOMMEL direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.
6. Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
1. Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die FIRMA ENRICO HOMMEL über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die FIRMA ENRICO HOMMEL berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls die FIRMA ENRICO HOMMEL nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist die FIRMA ENRICO HOMMEL berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB). Bei Rücklastschriften und anderen durch den Kunden verursachten Zahlungsverzug, werden die der FIRMA ENRICO HOMMEL durch die jeweilige Bank/ Kreditinstitut berechneten Rücklastschriftgebühren in voller Höhe dem Kunden weiter berechnet. Für Mahnungen berechnet die FIRMA ENRICO HOMMEL eine Mahngebühr bei Mahnstufe I von 12,50 EURO und bei erforderlicher Mahnstufe II eine Mahngebühr von weiteren 12,50 EURO.
5. Der FIRMA ENRICO HOMMEL steht wegen ihrer Forderung(en) aus Beförderungen ein Pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Die FIRMA ENRICO HOMMEL ist berechtigt, das Pfandrecht auch zur Befriedigung von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. Die FIRMA ENRICO HOMMEL ist berechtigt, gepfändete Gegenstände 14 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis zu veräußern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor begleicht. Für eine Pfandnahme ist die FIRMA ENRICO HOMMEL berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 EURO zu erheben.
7. Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch die FIRMA ENRICO HOMMEL in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch die FIRMA ENRICO HOMMEL transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und ordnungsgemäßen Transport nicht ausgeschlossen werden.
2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch FIRMA ENRICO HOMMEL gegengezeichnet wurde (vgl. § 4 Ziffer 6).
3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind der FIRMA ENRICO HOMMEL umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
4. Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak, Alkoholika oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch die FIRMA ENRICO HOMMEL gestattet wurde.
5. Die Haftung der FIRMA ENRICO HOMMEL für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die FIRMA ENRICO HOMMEL verursacht wird.
6. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum der FIRMA ENRICO HOMMEL oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird die FIRMA ENRICO HOMMEL neben der Beseitigung auch den entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.
7. Für Fehlfahrten berechnet die FIRMA ENRICO HOMMEL innerorts 10,00 Euro.
8. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bautzen
9. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurch-führbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
Impressum
Chauffeurdienst A. & E. Hommel
Firmenbezeichnung:
Chauffuerdienst A. & E. Hommel
Geschäftsinhaber:
Enrico Hommel
Firmensitz:
Oststraße 8
01900 Großröhrsdorf
Telefon:
035952/ 149855
Telefax:
035952/ 149856
E-Mail:
Transfer-Bus@web.de
Web:
Umsatzsteuer ID:
DE 296083204
IK:
601 437 602
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Bautzen
Straßenverkehrsamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Kammermitgliedschaft:
IHK - Industrie- und Handelskammer - Dresden
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